Zum 1. Oktober 2009 ist die neue Energieeinsparverordnung (EnEV) in Kraft getreten. Mit der neuen Verordnung werden die Anforderungen an die energetische Qualität von Neubauten und an die Modernisierung von Altbauten weiter verschärft.
Lukas Siebenkotten (Direktor des Deutschen Mieterbundes (DMB) hierzu:
„Die novellierte Energieeinsparverordnung ist ein weiterer Schritt in die richtige Richtung. Die Neuregelungen reichen uns aber noch nicht aus. Wir fordern, dass insbesondere im Wohnungsbestand, das heißt bei Altbauten, energetische Verbesserungen zwingend vorgeschrieben werden“, Die bisherigen Vorschriften für den Wohnungsbestand sind halbherzig oder aufgrund langer Übergangsfristen wenig wirkungsvoll.“
Die Neuregelungen im Einzelnen:
Neubauten:
• Wird ein Haus neu gebaut, muss sein gesamter Jahresprimärenergiebedarf um 30 Prozent
niedriger liegen als noch nach der Energieeinsparverordnung 2007 erforderlich. Die Wärme-
dämmung der Gebäudehülle muss dabei im Durchschnitt 15 Prozent effizienter sein als bisher.
Wohnungsbestand:
• Bis Ende 2011 müssen die oberste begehbare Geschossdecke oder das Dach darüber eine
Wärmedämmung erhalten.
• Die obersten nicht begehbaren, aber zugänglichen Geschossdecken (zum Beispiel
Spitzboden) müssen abhängig vom Bodenaufbau in Zukunft stärker gedämmt sein als bisher.
• Bei größeren baulichen Maßnahmen an der Gebäudehülle (Dämmung der Wände, Austausch
der Fenster) müssen die neuen Bauteile einen 30 Prozent besseren energetischen Wert
erreichen als bisher gefordert. Alternativ kann der Jahresprimärenergiebedarf des Gebäudes
um 30 Prozent gesenkt werden. Dafür müsste neben einer energieeffizienten Gebäudehülle
eine moderne Heizungsanlage eingebaut werden.
• In Wohngebäuden mit mindestens sechs Wohneinheiten müssen Nachtstromspeicherhei-
zungen, die älter als 30 Jahre sind, bis 2019 durch effizientere Geräte ersetzt werden.
• Einige Nachrüstverpflichtungen bestehen außerdem auch weiterhin. So muss ein vor 1978
eingebauter Öl- oder Gaskessel durch einen neuen Kessel ersetzt werden. Alle zugänglichen
Heizungs- und Warmwasserleitungen im nicht beheizten Keller müssen selbstverständlich
gedämmt werden.
Siebenkotten:
„In rund drei Vierteln aller Wohngebäude gibt es ein erhebliches Energieeinsparpotenzial. Hier sind weitere gesetzliche Vorgaben für energetische Modernisierungen notwendig. Ziel muss es sein, bis zum Jahr 2020 Neubaustandards zu erreichen. Gleichzeitig sind die Fördermittel zum Beispiel für die CO2-Gebäudesanierung zuletzt 1,5 Milliarden Euro im Jahr zu erhöhen und zu verstetigen
Schon jetzt kann man im Rahmen der Immobilienbewertung-Verkehrswertermittlung feststellen, dass energetisch nicht sanierte Häuser aus den 60er und 70 er Jahren immer schwieriger am Markt zu verkaufen sind. Dies trifft insbesondere auf Häuser im ländlichen Raum zu. Zukünftig ist daher im Rahmen der Immobilienbewertung zu überlegen, ob nicht die geforderten, aber meist noch nicht ausgeführten Maßnahmen (z.B. Dämmung der obersten Geschossdecke) nicht zu einem zusätzlichen Wertabschlag bei der Immobilienbewertung führen müssen.